Seit dem Beitritt der Tschechischen Republik zur EU verwenden die tschechischen Institutionen so genannte E-Formulare bzw. U-Formulare (seit dem 1.5.2010), die ein Standardformat in allen Ländern der Europäischen Union haben; sie unterscheiden sich nur in den Sprachversionen.
Die Formulare enthalten alle Informationen, die für den Nachweis des Anspruchs auf Leistungen und deren Auszahlung notwendig und für die Zusammenarbeit zwischen den jeweiligen europäischen Institutionen für Sozialfürsorge unerlässlich sind.
Die bisherigen E‑Formulare werden (übergangsweise) zusammen mit der neuen Form der Papierformulare, den sog. Portable Documents U1, U2, U3 und den Papier-SEDs mit der Bezeichnung U001 - U028 weiterverwendet. (U ist die Abkürzung für Unemployment - Arbeitslosigkeit).
Für Auszahlungen des Arbeitslosengeldes ist in der Tschechischen Republik das Formular E301 bzw. U1 von Bedeutung. Das Formular dient als Bescheinigung der Arbeitszeit (Versicherungszeit), die in anderen Mitgliedsstaaten der EU/des EWR erlangt wurde. Zuständige Institution für die Ausstellung des Formulars E301/U1 ist in den meisten Ländern die Arbeitsbehörde. Das Formular E301/U1 wird im Land der letzten Arbeitsstelle ausgestellt; der Stellenbewerber, der in einem anderen Land der Union erfasst wird, weist sich mit diesem Formular aus, damit die im Ausland geleisteten Arbeitszeiten für die Gewährung der Leistungen bei Arbeitslosigkeit angerechnet werden.
Das Formular E303 bzw. U2 dient dem Transfer des Arbeitslosengeldes innerhalb der EU. Dieses Formular ist noch vor der Abreise aus dem Land anzufordern, in dem der Anspruch auf Arbeitslosengeld entstand. Das EU-Zielland muss dieses Formular annehmen, damit der Leistungstransfer möglich wird.
 
Europäische Formulare:
- Einschlägige Rechtsvorschriften (Serie A)
- Renten (Serie P)
- Krankheit (Serie S)
- Familienbeihilfen (Serie F)
- Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten (Serie DA)
- Arbeitslosigkeit (Serie U)
- Querschnittsfragen (Serie H)
- Beitreibungen (Serie R)



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