prag aktuellprag aktuell | Rubrik: Politik | 12.3.2020
Einreiseverbot unter anderem für Deutsche und Österreicher - Bahn- und Busverbindungen nach Deutschland und Österreich werden gekappt

Prag - Wegen der Coronavirus-Pandemie hat die Regierung in Prag mit sofortiger Wirkung (ab 12.3.2020, 14 Uhr) den Notstand ausgerufen, der zunächst für 30 Tage gilt. 

Das gab der tschechische Premier Andrej Babiš (ANO) zusammen Innenminister Jan Hamáček (ČSSD) auf einer Pressekonferenz bekannt, die ab 14 Uhr live im öffentlich-rechtlichen Tschechischen Fernsehen (ČT) übertragen wurde. 

Die tschechische Regierung ergreift dabei eine ganze Reihe drastischer Maßnahmen, die dem Schutz der tschechischen Bevölkerung dienen sollen.

Unter anderem wird Ausländern aus "Hochrisikoländern" die Einreise in die Tschechische Republik untersagt, und zwar aus China, Südkorea, Iran, Italien, Spanien, Österreich, Deutschland, Großbritannien, Frankreich, Niederlande, Schweiz, Schweden, Norwegen, Belgien und Dänemark. Umgekehrt dürfen tschechische Staatsbürger auch nicht in die genannten Länder ausreisen. Innenminister Hamáček betonte, dass Verstöße gegen dieses Gesetz während des Notstands als Straftat geahndet würden. 

Ausnahmen für Pendler und Ausländer mit dauerhaftem Aufenthalt

Ausnahmen für das Einreiseverbot der genannten Länder gelten für Ausländer mit einer Aufenthaltsgenehmigung für den ständigen oder vorübergehendem Aufenthalt über 90 Tage. 

Ab Mitternacht in der Nacht von Freitag auf Samstag werden an der deutschen und österreichischen Grenze wieder Grenzkontrollen eingeführt. Es wird dann nur noch möglich sein, die Grenze an vier Übergängen mit Österreich und sieben Übergängen mit Deutschland zu überqueren. Weitere sieben werden für den grenzüberschreitenden Verkehr geöffnet sein.

Innenminister Hamáček kündigte allerdings an, in wenigen Stunden eine Ausnahme für Tschechen erlassen, die auf der österreichischen oder deutschen Seite der Grenze arbeiten, um die Grenze für die Arbeit zu überqueren. Die Einreisebeschränkungen gelten zudem nicht für professionelle Lkw-Fahrer.

Verbot von Veranstaltungen mit mehr als 30 Personen 

Ab dem morgigen Freitag, den 13.3.2020 um 6 Uhr verbietet die Regierung sämtliche Theater-, Musik-, Film- und andere künstlerische Darbietungen, sportliche, kulturelle, religiöse und ähnliche Veranstaltungen und andere Versammlungen, Ausstellungen, Festivals, Pilgerfahrten, Shows, Verkostungen, Märkte und Messen, öffentliche und private Bildungsveranstaltungen, an denen mehr als 30 Personen gleichzeitig teilnehmen. 

Das Verbot gilt nicht für Versammlungen und ähnliche Handlungen von Verfassungsorganen, Behörden, Gerichten und anderen gesetzlich definierten öffentlichen Personen und Funktionsträgern.

Restaurants, Kneipen und Bars schließen um 20 Uhr

Die Anwesenheit der Öffentlichkeit in öffentlichen Verpflegungseinrichtungen ist ab Freitag von 20.00 bis 06.00 Uhr ebenfalls untersagt. Ab Freitagmorgen um 06.00 Uhr müssen gastronomische Betriebe in Einkaufszentren mit einer Verkaufsfläche von mehr als fünftausend Quadratmetern schließen.

Ab Freitag um 06.00 Uhr werden zudem Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbäder, Solarien, Saunen, Wellnessdienste, Musikclubs, Unterhaltungsmöglichkeiten, Bibliotheken und Galerien für die Öffentlichkeit geschlossen.

Die Zahl der bestätigten Coronainfektionen in Tschechien stieg unterdessen landesweit auf insgesamt 96 Fälle. (nk)

Themen: Coronavirus in Tschechien, Notstand
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