prag aktuellprag aktuell | Rubrik: Kriminalität | 7.1.2016
Gericht in Ostrava spricht "Witwer von Hurghada" Petr Kramný nach Indizienprozess schuldig

Ostrava/Prag - Das Regionalgericht in Ostrava hat heute den 37-jährigen Petr Kramný wegen zweifachen Mordes zu 28-Jahren Gefängnis verurteilt.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der aus Karviná im Osten Tschechiens stammende Familienvater im Juli 2013 im ägyptischen Badeort Hurghada seine damals 36-jährige Ehefrau und seine achtjährige Tochter mit Stromschlägen getötet hat.

Kramný wurde zudem auferlegt, acht Millionen Kronen an die Verwandten seiner toten Ehefrau zu zahlen. Der Angeklagte, der von Anfang an seine Unschuld beteuerte, legte noch im Gerichtsaal Berufung gegen das Urteil ein. Der Staatsanwalt, der eine Haftstrafe von 30 Jahren gefordert hatte, behielt sich Bedenkzeit vor.

Der Indizienprozess stand von Anfang an unter starker medialer Beobachtung und war von großem Interesse der tschechischen Öffentlichkeit begleitet. Die Todesfälle der beiden Tschechinnen hatten schon im Sommer 2013 wochenlang für Schlagzeilen gesorgt, da zunächst vermutet worden war, die beiden Urlauberinnen wären an einer Vergiftung gestorben.

Gift oder elektrischer Strom?

Vergiftung als Todesursache wurde zunächst von Aussagen und TV-Interviews des "Überlebenden" Petr Kramný genährt: Demnach waren seine Frau und seine Tochter - von ihm unbemerkt - im Schlaf in ihrem gemeinsamen Hotelzimmer gestorben, nachdem die ganze Familie zuvor unter schwerem Durchfall und Erbrechen gelitten habe. Eine noch in Ägypten vorgenommene Obduktion der Leichen stützte diese Vermutung noch. Diese Version wurde jedoch im Laufe des Prozesses von der Staatsanwaltschaft Stück für Stück widerlegt.

Das Gericht folgte in seinem Urteil weitgehend dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft, wonach der egozentrisch veranlagte Angeklagte ursprünglich auch sich selbst töten wollte, dann jedoch umdisponiert habe, als ihn dazu der Mut verließ. Motiv: Eifersucht und Angst vor dem Zerfall seiner Familie.

Nach Überzeugung des Gerichts ist die Täterschaft Kramnýs trotz des Fehlens eines direkter Beweises dank einer lückenlosen Indizienkette zweifelsfrei erwiesen.

Als Beweismaterial dienten dem Gericht neben polizeilichen Protokollen aus Ägypten und Zeugenaussagen aus dem Hotel in Hurghada insbesondere gerichtmedizinische Gutachten der Leichenschau in Tschechien, weitere Sachverständigengutachten sowie Abhörpotokolle von Telefon- und privaten Gesprächen des Angeklagten in seiner Wohnung.

Kramný selbst sieht sich als Opfer der Boulevardmedien und einer angeblichen öffentlichen Vorverurteilung aufgrund seines Lebenswandels nach seiner Rückkehr aus Ägypten, den man etwas überspitzt wie folgt charakterisieren könnte: zu wenig Tränen, zu viele Geliebte. (nk)

Themen: Petr Kramný, tote Tschechinnen in Hurghada, Justiz
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