Karfreitag und Ostermontag sind in Tschechien gesetzliche Feiertage. Allerdings bedeutet das nicht automatisch, dass die Geschäfte an diesen Tagen geschlossen bleiben.
Eine 2016 in Kraft getretene gesetzliche Regelung für Verkaufsverbote an bestimmten Feiertagen betrifft nur den Ostermontag: An diesem Tag müssen große Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von mehr als 200 Quadratmetern geschlossen bleiben.
Karfreitag, Karsamstag und Ostersonntag werden dagegen vermutlich die meisten größeren Geschäfte, Supermärkte und die Einkaufzentren insbesondere im Prager Stadtzentrum und in den attraktiven Verkaufslagen großer Städte geöffnet haben, so wie an normalen Wochenenden in Tschechien üblich. Das jedenfalls lassen die entsprechenden Infos ("Velikonoční otevírací doba") auf den Webseiten der großen Supermarktketten und Prager Einkaufszentren vermuten.
Das Verkaufsverbot am Ostermontag gilt dabei nicht für Apotheken, Tankstellen, Geschäfte an Flughäfen und Bahnhöfen sowie in Krankenhäusern.




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