prag aktuellprag aktuell | Rubrik: Wirtschaft | 23.3.2020
Prag verbietet Pendlern das tägliche Pendeln

Prag - Die tschechische Regierung hat heute eine Resolution verabschiedet, die bis auf Weiteres in den Grenzregionen praktisch das Aus für den grenzüberschreitenden deutsch-tschechischen und österreichisch-tschechischen Arbeitsmarkt bedeutet.

Zwar dürfen Berufspendler mit Wirkung vom 26. März 2020 zur Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit bei einem deutschen oder österreichen Arbeitgeber weiterhin die Grenze überschreiten, allerdings nur noch in Abständen von mindestens 21 Tagen. Nach der Rückkehr in die Tschechische Republik müssen die grenzüberschreitenden Arbeitnehmer dann zudem eine 14-tägige häusliche Quarantäne einhalten. 

Zwar verbietet der heutige Beschluss der Prager Regierung Pendlern den Grenzübertritt nicht grundsätzlich, wie am Wochenende unter anderem von Innenminister Jan Hamáček (ČSSD) gefordert. Praktisch dürfte der Beschluss aber Tausenden tschechischen Arbeitnehmern in Sachsen, Bayern und Österreich die weitere Ausübung ihrer bisherigen beruflichen Tätigkeit auf der anderen Seite der Grenze außerhalb Tschechiens unmöglich machen.   

Für viele Firmen, insbesondere auch Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen dürfte der Ausfall ihrer Arbeitnehmer aus Tschechien zu großen Schwierigkeiten führen. 

Einzelheiten zu der neuen Regelung will das tschechische Innenministerium in Kürze auf seinen Webseiten (www.mvcr.cz) veröffentlichen. (nk)

Themen: Pendler, Notstand, Grenzregion, Coronavirus in Tschechien
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