Luxemburg - Die EU-Verordnung über Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel erlaubt es einem Mitgliedstaat nicht, die Marktordnungsvorschriften über Verkehrsbezeichnungen zu umgehen.
Luxemburg - Die EU-Verordnung über Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel erlaubt es einem Mitgliedstaat nicht, die Marktordnungsvorschriften über Verkehrsbezeichnungen zu umgehen.