prag aktuellprag aktuell | Rubrik: Reise | 25.4.2019
Neues Gesetz stärkt Verbrauchern den Rücken und gibt ihnen das Recht, vom Vertrag zurückzutreten

Prag - Eine der sichersten Methoden, sich den Aufenthalt in Prag und anderswo in Tschechien gleich von Anbeginn verleiden zu lassen, war es bislang, sein Bargeld arglos in der falschen Wechselstube in die tschechische Landeswährung Krone zu tauschen. 

Die Methoden der Wechselstuben waren dabei, und das seit über zwei Jahrzehnten bekanntermaßen, oft phantasievoll wie dreist - und dabei doch meist legal. Beim Geldwechsel konnten Besucher der Goldenen Stadt so durchaus bis zu 50 Prozent ihres ursprünglichen Geldwertes als Verlust verbuchen. Wer es hinterher merkte und reklamierte, hatte Pech: Meckern nutzlos.

Damit soll jetzt endlich Schluss sein: Seit dem 1. April 2019 gelten in Tschechien beim Devisentausch neue Regeln für Wechselstuben und Banken, die die Rechte der (meist ausländischen) Verbraucher stärken. 

Recht auf Rücktritt vom Vertrag

Die wohl wichtigste Neuerung: Verbraucher haben von nun an das Recht, innerhalb von drei Stunden nach dem erfolgten Devisentausch vom Vertrag zurückzutreten und den Tausch rückgängig zu machen. Beim Devisentausch am Geldautomaten beträgt diese Frist sogar drei Arbeitstage. Damit sollten zumindest die wildesten Auswüchse im Geldwechselgewerbe etwas gestutzt werden. Voraussetzung ist freilich, dass man eine entsprechende Quittung erhalten hat und vorweisen kann. 

Damit die neue Regelung nicht von Währungspekulanten ausgenutzt wird, gelten die Regeln nur für Beträge bis 1000 Euro. Die Möglichkeit vom Vertrag zurückzutreten, betrifft dabei aber auch den eigentlichen Devisentausch begleitende Dienstleistungen. Die Information über das Rücktrittsrecht muss künftig auf dem herausgegebenen Beleg an erster Stelle aufgeführt sein. Die Wechselbüros sind zudem neuerdings verpflichtet, auf ihren Kurslisten den ungünstigsten Umtauschkurs als Standardkurs anzuführen. Bisher war es üblich, die Kunden mit allerlei "VIP-Kursen" zu täuschen.

Im Zusammenhang mit den neuen Verbraucherrechten hat die tschechische Notenbank ČNB auch einen kurzen Leitfaden für Verbraucher herausgegeben, die "Zehn Gebote für den Kunden einer Wechselstube" (Desatero pro klienta směnárny).

Praxistest der neuen Regeln steht noch aus  

Doch was tun, wenn die Wechselstube das Rücktrittsrecht des Kunden ignoriert und die Rückgabe des Tauschbetrags verweigert? In dem Falle haben die Kunden, die Möglichkeit, eine schriftliche Beschwerde bei der ČNB einzureichen. Ist die Beschwerde aus Sicht der Aufsichtsbehörde gerechtfertigt, drohen der betreffenden Wechselstube Sanktionen.

Allerdings kann die Notenbank dem Kunden nicht den entstandenen Schaden ersetzen und ist auch nicht berechtigt, den privaten Streit zwischen den Parteien zu entscheiden. Erst die Praxis wird zeigen, ob diese Regelungen tatsächlich geeignet sind, den Abzockern die Lust am schnellen Euro zu nehmen.  

Ironischerweise reagierten ausgerechnet einige namhafte Finanzinstitute sehr schnell: Die Raiffeisenbank und die ČSOB gewähren seit Inkrafttreten der Gesetzesnovelle am Montag gar keine Geldwechseldienstleistungen mehr.    

Fazit: Um beim Geldwechseln in Tschechien keine unangenehmen Überraschungen zu erleben und übervorteilt zu werden, ist weiterhin die Wachsamkeit der Kunden gefordert. Denn wenn auch keine Gebühren für das Geldwechseln erhoben werden dürfen, so liegen die angebotenen Wechselkurse selbst weiterhin im freien Ermessen der Anbieter und sind nicht reguliert. (nk)

Bildnachweis:
prag aktuell / N. Köhler
Themen: Geldwechsel, Verbraucherschutz, Abzocke
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